StartLifestyleReisenZahnpasta im Handgepäck – was sollten Sie vor der Reise beachten?

Zahnpasta im Handgepäck – was sollten Sie vor der Reise beachten?

Steht die nächste Reise an, schwingt mit der Vorfreude auch immer eine gewisse Nervosität mit. Schließlich ist das Kofferpacken nicht immer schnell und einfach erledigt. Die Frage, was in welcher Art und Weise mitgenommen werden darf, stellt sich während des Packens vielen Flugreisenden.

Während im aufgegebenen Gepäck beliebig viele Flüssigkeiten aller Art transportiert werden dürfen, sieht das beim Handgepäck ganz anders aus.

Gehört beispielsweise Zahnpasta zu Flüssigkeiten und wie darf diese im Handgepäck mitgenommen werden? Die Antwort darauf erhalten Sie in diesem Artikel.

 

Darf die Zahnpasta mit ins Handgepäck?

Zahnpasta zählt ebenso wie Shampoo oder Duschgel zu Flüssigkeiten und darf selbstverständlich bei einer Flugreise transportiert werden – auch im Handgepäck.

Damit es jedoch am Flughafen in der Sicherheitskontrolle keine Probleme gibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Damit Sie Zahnpasta und weitere Flüssigkeiten mitnehmen dürfen, sollten Sie sich unbedingt an diese Maßnahmen halten.

Sie dienen gleichzeitig auch dazu, dass Ihnen im Handgepäck nichts ausläuft, was aufgrund des Drucks im Flugzeug durchaus passieren kann.

 

Welche Voraussetzungen sind das?

Im Handgepäck dürfen insgesamt maximal Flüssigkeiten mit einem Liter Fassungsvermögen eingepackt werden.

Einzelbehältnisse dürfen hierbei jedoch nur maximal 100 ml Flüssigkeit enthalten, unabhängig davon, ob es sich um eine klassische Flüssigkeit, um Creme, (Zahn-)Pasta, oder sogar um etwas wie Wimperntusche handelt.

All diese Behältnisse müssen gemeinsam in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden, welcher bei einer Kontrolle am Flughafen vom dortigen Personal separat geprüft wird.

Bei diesem Beutel muss es sich zwingend um einen wiederverschließbaren mit Zip-Verschluss handeln, es darf nicht einfach ein Gummi um eine normale Plastiktüte gebunden werden.

Zudem darf er keinesfalls mehr als einen Liter Volumen aufweisen und sollte kleiner als 20 mal 20 cm sein. Sie erhalten solche Beutel als sogenannte Gefrierbeutel im Supermarkt.

 

Was passiert mit zu großen Behältern?

Das Sicherheitspersonal am Flughafen wird jegliche Behälter, die größer als 100 ml sind, entsorgen. Es gibt für diese Regelungen keine Ausnahmen. Eine Zahnpasta-Tube mit einem Volumen von 125 ml wäre somit zu groß.

Haben Sie also zu Hause nur solche großen Behälter, sollten Sie diese vor Ihrer Reise unbedingt umfüllen, um die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Dazu gibt es in Drogeriemärkten bereits vorbereitete Beutel mit entsprechend großen Behältern und einem Trichter, sodass Sie Ihre Flüssigkeiten schnell umfüllen können.

Die Vorgabe der maximalen Größe von 100 ml bezieht sich im Übrigen auf die Behältergröße und nicht auf das tatsächliche Fassungsvermögen einer angebrochenen Zahncreme.

Selbst wenn diese also halb leer sein sollte, müssen Sie sie umfüllen. Möchten Sie sichergehen, kaufen Sie lieber gleich die Zahnpasta in Reisegröße. Diese ist ebenfalls in Drogeriemärkten zu kaufen und beinhaltet lediglich 75 oder 50 ml.

 

Weshalb sind die Regelungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck so streng?

Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2006 auferlegt, nachdem Behörden in Großbritannien verhindern konnten, dass Terroristen mittels flüssigen Sprengstoffes in Getränkeflaschen Anschläge auf Flugzeuge verübten. Die Regeln gelten vornehmlich in der EU, werden mittlerweile aber weltweit eingehalten.

Grundsätzlich fallen jegliche Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig sind, unter diese Verordnung – selbst Gel oder Feststoffe wie Streichwurst.

In letzter Instanz entscheidet jedoch immer das Flughafenpersonal, ob bestimmte Substanzen doch mitgenommen werden dürfen oder nicht.

 

Gibt es Ausnahmen?

Müssen Sie flüssige Medikamente einnehmen und möchten diese im Handgepäck transportieren, benötigen Sie ein Attest Ihres Arztes.

Dieses müssen Sie während der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorlegen. Solche Medikamente werden mittels einer besonderen Kontrolltechnik geprüft, ebenso wie flüssige diätetische Nahrungsmittel oder spezielle Babynahrung.

Kaufen Sie Flüssigkeiten im Duty-Free Bereich des Flughafens, können auch diese im Handgepäck mitgenommen werden.

Sie befinden sich ohnehin in einem versiegelten Sicherheitsbeutel, welcher mit dem Kaufbeleg vom Personal geprüft wird. Solche Beutel dürfen Sie erst öffnen, wenn Sie am Flughafen des Ziellandes gelandet sind.

Jessica Groß
Jessica Groß
Jessica ist selbstständige Autorin und virtuelle Assistentin. Das Recherchieren und Schreiben von informativen und gut verständlichen Beiträgen ist ihre große Leidenschaft. Sie ist seit 2021 bei Marktwissen mit im Team und spezialisiert sich primär auf die Themen Selbstständigkeit, Bewerbung und Karrieretipps.

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